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Den Antrag auf für Bürgergeld, ehemals Hartz IV oder auch Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) genannt, kann man in der für den Wohnort zuständigen Standort stellen. Für junge Menschen bis 25 Jahre ist das Jugend-Jobcenter U25 zuständig.
Die weiteren Standorte des Jobcenter:
Jobcenter Calenberger Esplanade
Jobcenter Freundallee
Jobcenter Kabelkamp
Jobcenter Mengendamm
Jobcenter Vahrenwalder Straße
Jobcenter Walter-Gieseking Straße
Jugend-Jobcenter Escherstraße